Ambulant vor stationär
Im Grundsatz gilt „ambulant vor stationär“
In einzelnen Kantonen erfolgt bereits eine Überprüfung, ob der Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch die Spitäler umgesetzt wird. Die primär ambulant durchzuführenden Eingriffe sind in kantonalen Listen definiert.
Eine informative Aufbereitung des Themas finden Sie unter anderem auf den Seiten des Kantons Luzern.
Im Zuge gesetzlicher Anpassungen arbeitet auch das Bundesamt für Gesundheit an einer schweizweiten Regelung.