Qualitätsmedizin Schweiz

Versicherungen

Richtig versichert – vom Umgang mit der Krankenversicherung und Zusatzversicherung in der Schweiz

Gut zu wissen: In der Schweiz deckt die obligatorische Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Leistungen im Krankheitsfall. Viele dieser Leistungen werden auf Ihre Wirksamkeit, Sicherheit und Zweckmässigkeit auf verschiedenen Ebenen geprüft.

Die Notwendigkeit einer Zusatzversicherung besteht nur in Bezug auf Komfortleistungen, die Sie evtl. in Anspruch nehmen möchten. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, wenn Gesundheitsleistungen benötigt wurden und Ihnen diese in Rechnung gestellt. werden.
Wenn Ihnen nach einer Behandlung eine Rechnung zugestellt wird, begleichen Sie diese innerhalb der angegebenen Frist. Mittels Rückforderungsbeleg Ihrer Krankenkasse bekommen Sie einen Teil dieser Kosten bzw. des Rechnungsbetrages rückerstattet. Die Versicherung schützt Sie somit davor, im Krankheitsfall alle finanziellen Risiken selbst tragen zu müssen bzw. Leistungen falsch berechnet werden. Für diesen Versicherungsschutz begleichen Sie jeden Monat die Prämienrechnung Ihrer Krankenversicherung.

Die Krankenkasse prüft in Ihrem Sinne die Arzt- und Spitalrechnung sorgfältig. Leistungen, die nur durch einen Zusatzversicherung gedeckt wären oder selbst bezahlt werden müssten, müssen Ihnen beim Arztgespräch bzw. im Spital vorab mitgeteilt werden. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann alle Kosten der Grundversicherung bis auf die so genannte Franchise und den Selbstbehalt:
Die Franchise ist der Grundbetrag, den Sie pro Jahr generell selbst bezahlen. Sie können selbst bestimmen, wie viel Sie von Ihren Gesundheitskosten pro Kalenderjahr in einem ersten Schritt selbst übernehmen. Dieser Betrag heisst Franchise. Die Franchise können Sie nach Ihren Bedürfnissen anpassen. Gehen Sie wenig zum Arzt? Rechnen Sie jährlich mit tiefen Kosten für medizinische Behandlungen und wollen mehr Eigenverantwortung übernehmen? Dann wählen Sie eine höhere Franchise und profitieren im Gegenzug von tieferen Prämien.

Die durch das Gesetz definierten Auswahlmöglichkeiten der Franchisen für Erwachsene liegen bei:

CHF 300.-, CHF 500.-, CHF 1000.-, CHF 1500.-, CHF 2000.- und CHF 2500.-.

Um die Eltern vor finanziellen Risiken zu schützen liegt die Standard-Franchise für Kinder bei CHF 0. Dies weil Kinder tendenziell öfters medizinische Betreuung benötigen. Es können aber auch folgenden Franchisen gewählt werden: CHF 100.-, CHF 200.-, CHF 300.-, CHF 400.-, CHF 500.- oder CHF 600.-.

Selbstbehalt – beschränkte Kostenbeteiligung: Sobald Ihre Franchise ausgeschöpft ist, kommt der Selbstbehalt zum Tragen. Nun bezahlt Ihre Versicherung 90% Ihrer Gesundheitskosten. Ihnen werden lediglich noch 10% verrechnet.

Beispiel: Sie erhalten eine Arztrechnung von CHF 800.-
Sie übernehmen den Betrag Ihrer Franchise – z.B. CHF 300.- (einmalig).
Von den restlichen CHF 500.- bezahlt 90 % Ihr Versicherer, Sie bezahlen in diesem Fall noch CHF 50.- Selbstbehalt.

Bei jeder weiteren Rechnung im gleichen Jahre bezahlen Sie nur den Selbstbehalt von 10% bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von CHF 700.- Selbstbehalt, bzw. CHF 350.- bei Kindern. Alle weiteren Kosten bezahlt Ihre Krankenversicherung zu 100%. Bei schwerer Krankheit und hohen jährlichen Arztkosten zahlen Sie somit neben Ihrer monatlichen Prämie maximal CHF 700.- und die von Ihnen gewählte Franchise (minimal 700+300=CHF 1000.- ).

Kostenbeteiligung bei Spitalaufenthalt: Müssen Sie ins Spital, übernehmen Sie CHF 15.- pro Tag selbst. Der Spitalbeitrag muss bei jedem Aufenthalt bezahlt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Franchise oder den Selbstbehaltanteil bereits erschöpft haben. Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene in der Ausbildung bis 25 Jahre sowie Frauen für Leistungen bei Mutterschaft, müssen keinen Spitalbeitrag bezahlen.

Selbstbehalt bei Medikamenten und Schwangerschaft: Ihr Apotheker bzw. Hausarzt klärt Sie auf, für welche Medikamente (zumeist Originalpräparate) der Selbstbehalt von 20% und für welche Medikamente (Generika oder nicht ersetzbare Medikamente) der Selbstbehalt von 10% zum Tragen kommt. Gewisse medizinische Leistungen, wie Behandlungen in einer normalen Schwangerschaft, werden vollständig von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Das heisst, Sie bezahlen dabei weder Franchise noch Selbstbehalt.

Weitere allgemeine Informationen über den Versicherungsschutz und die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung (Quelle: BAG 2016).