Stellungnahmen / Kommunikation
Kommentar in der Zeitschrift f&w Die Macht der Rankings (Irmtraut Gürkan, August 2019).
Überlegungen der Plattform zum Kommentar von Irmtraut Gürkan:
Lassen wir uns von Spital-Ranglisten in der Schweiz blenden? Es fehlt an Transparenz in der Erstellung von Rankings und die Offenlegung von Interessenbindungen. So können wir bereits heute aus den vorhandenen Daten ohne zusätzliche Datensammlungen und ohne höheren Digitalisierungsaufwand die Qualität in den einzelnen Spitälern gut beurteilen; letztlich zum Nutzen der Konsumenten bzw. der Patienten. Leider werden diese Daten bis zur Unkenntlichkeit „gefiltert“ und der Interpretationsspielraum bewusst gross gehalten. Am Ende sind alle Katzen grau bzw. blütenweiss.
Beitrag in der Zeitschrift f&w Lasst uns miteinander sprechen (Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Dr. Susanne Eberl, August 2019).
Beitrag in der Zeitschrift f&w Die richtige Leistung zum richtigen Zeitpunkt (Dr. André Schmidt und Benedikt Simon im Interview, August 2019).
Radiobeitrag SRF Knatsch zwischen Preisüberwacher und Spitälern (Christine Wanner, SRF, 25.05.2018). Die gesamte Sendung hören Sie hier.
Kommentar zum Artikel Freie Arztwahl ist Luxus pur (Simon Hehli, NZZ, 14.12.2016), erschienen am 21.12.2016.
Kommentar zum Artikel Ärzte schlagen Alarm: Ist das wirklich alles nötig? (Peer Teuwsen und Gordana Mijuk, NZZ am Sonntag, 30.10.2016).
Überversorgung wird zum Modewort im Gesundheitswesen Schweiz:
Verunsicherung zu Lasten aller Beteiligten
Das Wort “Überversorgung” avanciert neben der jährlichen “Prämien- bzw. Kostenexplosion” zum Modewort im heutigen Schweizer Gesundheitswesen. Quer durch alle Medien wird relativ unreflektiert über die allfällige Zunahme von bestimmten medizinischen Leistungen berichtet.
Obwohl sich durchaus Hinweise mehren, kann auf der Basis der heutigen Datenlage nicht von einem Nachweis von Überversorgung zu Lasten von Patientinnen und Patienten bzw. den Krankenkassen gesprochen werden. Das Phänomen sollte jedoch genauer hinterfragt werden. Selbstverständlich ist es wichtig, das medizinische Angebot, insbesondere das Leistungsangebot der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG) fortlaufend zu hinterfragen und den Bedürfnissen der Bevölkerung und der modernen Medizin anzupassen. Hierzu gibt es anerkannte und etablierte Institutionen bzw. Prozesse.
Wenn eine bestimmte Leistung von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen und primär als medizinisch sinnvoll erachtet wird, muss der behandelnde Arzt für den individuellen Patientenfall entscheiden, welche diagnostischen und therapeutische Massnahmen in diesem Einzelfall angezeigt sind. Bei dieser individuellen Entscheidung geht es nicht um richtig oder falsch, um schwarz oder weiss. Hier wird der Hausarzt oder behandelnde Arzt zusammen mit dem Patienten eine geeignete und richtige Wahl treffen. Es ist davon auszugehen, dass sich niemand, insbesondere nicht der heutige mündige Patient, gerne und ohne Zögern operieren lässt. Zudem gibt es mehr und mehr Informationsseiten im Internet, wie sich Patienten und behandelnde Ärzte bei schwierigen medizinischen Entscheidungen absichern können (siehe zum Beispiel hier).
Für gemeinsame individuelle Entscheide braucht es einen offenen Dialog, gut ausgebildete Ärzte und seriöse Informationen, was Vertrauen und Verbindlichkeit schafft.
Dies ist auch im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes, das eben gerade nicht davon ausgeht, dass ein externes Gremium ohne Kenntnisse der individuellen Situation über Einzelfälle entscheidet, z.B. ob eine Knieprothese sinnvoll ist oder ein Gehstock für den betagten Patienten ausreicht. Derartige Entscheidungen auf Distanz oder das rückblickende Infragestellen bestimmter medizinischer Entscheide macht für keinen der Beteiligten tatsächlich Sinn. Im Endeffekt schwindet das Vertrauen des betroffenen Patienten in die medizinische Versorgung bzw. in den behandelnden Arzt. Zudem gerät der Arzt weiter unter Druck, das eigene Handeln gegenüber Aussen-stehenden Dritten zu rechtfertigen. In diesem Sinne bleibt eine Zweitmeinung auf Distanz keine echte Option, denn wem vertraut man letztlich, wenn die Zweitmeinung entgegen des ursprünglichen Rates der primär behandelnden Ärzte steht?
Die polemische Diskussion geht mancherorts so weit, dass behauptet wird, dass Spitaldirektoren Druck auf Ärzte ausüben, um bestimmte Leistungsziele und bestimmte Fallzahlen in den Spitälern zu erreichen. Nur wo gibt es diese Spitaldirektoren? Es ist vielmehr so, dass durch die Mechanismen und Regeln der Spitalfinanzierung seit 2012 den Kostenträgern eine grössere Transparenz und neue Kontrollmöglichkeiten an die Hand geben sind. Die Schweiz ist auch hier kein unreglementiertes Land; die mehrheitlich zitierten Bereiche für Überversorgung oder Fehlversorgung sind bekannt und werden überwacht.
Der Nachweis von Überversorgung ergibt sich nicht durch die retrospektive Begutachtung von Einzelfällen. Er kann sich allenfalls aus einer vergleichenden Beobachtung von Leistungen an definierten Bevölkerungs- oder Patientengruppen ergeben und sollten statistisch verifiziert werden (so genannte Versorgungsforschung). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Nachweis einer echten Überversorgung zum Nachteil der Patientinnen und Patienten in der Schweiz nicht gegeben ist.